Elvira Rosert
Elvira Rosert

@elvira_rosert

8 Tweets Dec 08, 2022
Greift ein Land ein anderes an, ist der UN-Sicherheitsrat, dem die Wahrung des internationalen Friedens obliegt, zuständig. Ist er, wie aktuell, blockiert, weil eine Vetomacht selbst der Aggressor ist, kann die Generalversammlung handeln: Der Mechanismus heißt Uniting for Peace.+
Der Sicherheitsrat streicht die Angelegenheit von seiner Tagesordnung und kann die Generalversammlung mit mind 9 von 15 Stimmen (Vetos irrelevant) zu einer Notstandssitzung zusammenrufen. Diese kann nach einer Debatte kollektive Maßnahmen zur Herstellung des Friedens empfehlen.+
Auch Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta sind möglich. „Empfehlen“, weil die Resolutionen der Generalversammlung - anders als Resolutionen des SC - nicht rechtlich bindend sind = Staaten müssen ihnen nicht folgen. Aber: sie dürfen. Kollektives Handeln ist legitimiert.+
Die Legitimation durch den Uniting-for-Peace-Mechanismus ist wichtig, weil *eigentlich“ nur der UN-Sicherheitsrat ein entsprechendes Mandat verleihen kann. Andernfalls wären Zwangsmaßnahmen völkerrechtswidrig.
Dieser institutionelle Weg entstand 1950 wegen eines Vetos der UdSSR.
Nach dem Korea-Krieg wurde die Uniting-for-Peace-Möglichkeit 10 Mal genutzt. Meist wegen der Veto-Ankündigung der Sowjetunion, aber auch mal Frankreichs, Großbritanniens und d USA. Mehr dazu schreiben Tanja Brühl und ich in unserem UN-Lehrbuch, S 114-115.
link.springer.com
Upd 1: Der Sicherheitsrat hat am 27. Februar die Generalversammlung zu einer Notstandssitzung zusammengerufen. Mein Gastkommentar dazu in der taz:
taz.de
Upd 2: Die Uniting-for-Peace Resolution wurde am 2. März von der Generalversammlung verabschiedet. Dazu schrieb ich einen Blogpost⬇️.
Upd 3: Artikel zu Handlungsmöglichkeiten der UN auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Vereinte Nationen ⬇️.

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