Greift ein Land ein anderes an, ist der UN-Sicherheitsrat, dem die Wahrung des internationalen Friedens obliegt, zuständig. Ist er, wie aktuell, blockiert, weil eine Vetomacht selbst der Aggressor ist, kann die Generalversammlung handeln: Der Mechanismus heißt Uniting for Peace.+
Der Sicherheitsrat streicht die Angelegenheit von seiner Tagesordnung und kann die Generalversammlung mit mind 9 von 15 Stimmen (Vetos irrelevant) zu einer Notstandssitzung zusammenrufen. Diese kann nach einer Debatte kollektive Maßnahmen zur Herstellung des Friedens empfehlen.+
Auch Zwangsmaßnahmen nach Kapitel VII der UN-Charta sind möglich. „Empfehlen“, weil die Resolutionen der Generalversammlung - anders als Resolutionen des SC - nicht rechtlich bindend sind = Staaten müssen ihnen nicht folgen. Aber: sie dürfen. Kollektives Handeln ist legitimiert.+
Die Legitimation durch den Uniting-for-Peace-Mechanismus ist wichtig, weil *eigentlich“ nur der UN-Sicherheitsrat ein entsprechendes Mandat verleihen kann. Andernfalls wären Zwangsmaßnahmen völkerrechtswidrig.
Dieser institutionelle Weg entstand 1950 wegen eines Vetos der UdSSR.
Dieser institutionelle Weg entstand 1950 wegen eines Vetos der UdSSR.
Nach dem Korea-Krieg wurde die Uniting-for-Peace-Möglichkeit 10 Mal genutzt. Meist wegen der Veto-Ankündigung der Sowjetunion, aber auch mal Frankreichs, Großbritanniens und d USA. Mehr dazu schreiben Tanja Brühl und ich in unserem UN-Lehrbuch, S 114-115.
link.springer.com
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Upd 2: Die Uniting-for-Peace Resolution wurde am 2. März von der Generalversammlung verabschiedet. Dazu schrieb ich einen Blogpost⬇️.
Upd 3: Artikel zu Handlungsmöglichkeiten der UN auf der Website der Deutschen Gesellschaft für Vereinte Nationen ⬇️.
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