Auch peinlich: Das besondere an Widerstandshandlungen (§113 StGB) ist laut @RND_de (Quelle der "Recherchen"), dass Beamte nicht verletzt wurden 🤦♂️
Das müssen sie bei (fast) keinem der Delikte! "Tätlicher Angriff" (§114) erfasst bspw. den Versuch(!) einen Beamten zu schubsen.
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Das müssen sie bei (fast) keinem der Delikte! "Tätlicher Angriff" (§114) erfasst bspw. den Versuch(!) einen Beamten zu schubsen.
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In Kürze müsste das "Lagebild Gewalt gegen PVB 2022" des #BKA erscheinen. Das wird peinlich genug 👇
Aber immerhin gibt es eine einheitliche Definition, anders als bei "Recherchen" in 16 Bundesländern (wurde die Bundespolizei "vergessen", @RND_de?).
volksverpetzer.de
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Aber immerhin gibt es eine einheitliche Definition, anders als bei "Recherchen" in 16 Bundesländern (wurde die Bundespolizei "vergessen", @RND_de?).
volksverpetzer.de
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Und warum kommen nicht einmal die beiden Hauptnachrichtensendungen in 🇩🇪 auf die Idee, diese völlig versemmelte Recherche mit den offiziellen und frei verfügbaren Zahlen und Definitionen des @bka abzugleichen? Habt ihr keine Journalist:innen mehr, @tagesschau und @ZDFheute?
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